Um das Konzept des Geistigen
Eigentums zu verstehen, ist
es hilfreich, zunächst das
Eigentum an materiellen
Dingen näher zu betrachten.
Unsere heutige Vorstellung
von Eigentum wurde
maßgeblich durch den
englischen Philosophen John
Locke geprägt. Er erklärte
das Eigentum an materiellen
Dingen zum Naturrecht. Nach
Locke besaß jeder Mensch ein
Eigentum an der Arbeit
seines Körpers und an den
Werken seiner Hände. Die
Vorstellung von Eigentum
umfasst seitdem eine Reihe
von Rechten:
-
Nur der Eigentümer darf
bestimmen, was mit
seinem Eigentum
geschieht.
-
Der Eigentümer verfügt
über das Recht seiner
Nutzung und über das
Recht, andere von der
Nutzung seines Eigentums
auszuschließen.
-
Der Eigentümer hat das
Recht, alle seine Rechte
an seinem Eigentum zu
verschenken oder zu
verkaufen.
Gelten diese Regeln heute
noch? Ja. Mehr noch: Das
Recht, Eigentum auf einem
Markt als Ware zu verkaufen,
bildet die Grundlage unseres
geltenden Wirtschaftsystems,
der Marktwirtschaft.
Eigentum verpflichtet
Aus Eigentum leiten sich
jedoch nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten ab.
In Art. 14 Abs 2 des
Grundgesetzes heißt es:
"Eigentum verpflichtet. Sein
Gebrauch soll zugleich dem
Wohle der Allgemeinheit
dienen." Man spricht in
diesem Zusammenhang von der
Sozialbindung des Eigentums.
Das heißt, dass der Besitzer
mit seinem Eigentum nicht
unbeschränkt machen kann,
was er möchte. Der mögliche
Nutzen für die Allgemeinheit
sollte ebenfalls immer
beachtet werden.
Ein weites Feld –
Geistiges Eigentum
Die "World
Intellectual Property
Organization" hat eine
wichtige und allgemein
anerkannte Definition
von Geistigem Eigentum
formuliert. Die
Organisation, die 1970
als Teilorganisation der
UNO gegründet wurde, um
Rechte an immateriellen
Gütern weltweit zu
fördern, definierte
Geistiges Eigentum dabei
als alle Rechte in Bezug
auf:
-
literarische,
künstlerische und
wissenschaftliche
Arbeiten
-
Leistungen von
Künstlern
-
Erfindungen auf
allen Gebieten der
menschlichen
Erkenntnis
-
wissenschaftliche
Entdeckungen
-
industrielle Designs
-
eingetragene Waren-
und
Dienstleistungsmarken,
Handelsnamen und
Kennzeichnungen
-
alle weiteren Rechte
aus intellektueller
Tätigkeit in den
Gebieten der
Industrie,
Wissenschaft,
Literatur oder Kunst
Auch theoretisch geschützt –
das Geistige Eigentum
Verschiedene Theorien
begründen, warum der Schutz
von Geistigem Eigentum so
wichtig ist. Im
angloamerikanischen Raum
wird eher der
gesellschaftliche Nutzen
bzw. Schaden, der beim
Diebstahl Geistigen
Eigentums und der Verletzung
von Copyright-Bestimmungen
entsteht, diskutiert. Im
Gegensatz dazu werden die
Rechte am Geistigen Eigentum
in der Tradition der
kontinentaleuropäischen
Länder eher als grundlegende
Persönlichkeitsrechte
verstanden. Die zwei
wichtigsten Theorien, die
diese beiden Ansätze
abbilden, sind die
Naturrechts- und die
Anreiztheorie.
Die Naturrechtstheorie
Diese Theorie besagt,
dass einem Urheber oder
Schöpfer eines Geisteswerkes
das Eigentum an seiner
Geistigen Schöpfung zusteht,
weil er es durch seine
Arbeit geschaffen hat.
Die Anreiztheorie
Die Möglichkeit, aus der
Verwertung kreativer Werke
einen finanziellen Nutzen zu
ziehen, ist ein großer
Anreiz, überhaupt mit einer
oft beschwerlichen
Entwicklungsarbeit zu
beginnen. Schöpfer können
sich außerdem weiteren
Erfindungen oder
künstlerischen Werken
widmen, wenn sie für ihre
Erfindungs- oder
Entwicklungsarbeit eine
Vergütung erhalten. Von
einer Entlohnung profitiert
allerdings nicht nur der
Schöpfer. Schließlich dienen
viele Schöpfungen auch dem
Gemeinwohl. Es liegt
deswegen im Interesse aller,
den Schöpfern ihre Tätigkeit
zu ermöglichen und das
Geistige Eigentum zu
schützen. Auf diese Weise
sichert sich die
Gesellschaft ihre
Innovationskraft. |